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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2008 - L 13 SB 25/04   

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https://dejure.org/2008,117493
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2008 - L 13 SB 25/04 (https://dejure.org/2008,117493)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.04.2008 - L 13 SB 25/04 (https://dejure.org/2008,117493)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. April 2008 - L 13 SB 25/04 (https://dejure.org/2008,117493)
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  • BSG, 13.08.1997 - 9 RVs 1/96

    Anhaltspunkte für das Merkzeichen G

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2008 - L 13 SB 25/04
    Von einer solchen Beeinträchtigung ist insoweit unter der Voraussetzung auszugehen, dass wegen einer der in §§ 146 Abs. 1 Satz 1 SGB IX bzw. 60 Abs. 1 Schwerbehindertengesetz aufgeführten Einschränkungen des Gehvermögens übliche Gehstrecke bis zu 2.000 m nicht in einer angemessen Zeit von etwa 30 Minuten zurückgelegt werden können (BSG, Urteil v. 13. August 1997, 9 RvS 1/96, Breithaupt 1998, 444 ff).
  • OLG Karlsruhe, 13.10.2004 - 7 U 207/02

    Top-Rope-Klettern in der Halle: Haftung des nicht kletternden Sportlers bei Sturz

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2008 - L 13 SB 25/04
    einer Berufskrankheit (SG Oldenburg, S 7 U 207/02) sowie auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten ergänzend Bezug genommen; alle Akten sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.06.2006 - L 7 V 2/06

    Kostenauferlegung wegen Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2008 - L 13 SB 25/04
    Das LSG Sachsen-Anhalt weist in einer Entscheidung vom 1. Juni 2006 (L 7 V 2/06 u. a., zit. nach juris) hinsichtlich des Merkmals der "Missbräuchlichkeit" aber zutreffend auf die Gesetzesmaterialien - Begründung des Entwurfs der Bundesregierung, BT-Drucks. 14/5943, S. 28 und Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, BT-Drucks. 14/6335, S. 35 - hin, wonach in Anknüpfung an einen objektivierten Maßstab in Anlehnung an § 34 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) ein Missbrauch i. S. des § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGG nur dann gegeben ist, wenn die Rechtsverfolgung oder -verteidigung offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.07.2006 - L 5 KR 51/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2008 - L 13 SB 25/04
    Missbräuchlichkeit i. S. von § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGG kommt danach in Betracht, wenn der Kläger ein ungewöhnlich hohes Maß an Uneinsichtigkeit zeigt (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Juli 2006, L 5 KR 51/06, zit. nach juris).
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